Ein Dankeschön vom Land Baden-Württemberg, dem Verkehrsministerium und den Verbünden sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Partnern an die Kunden, die uns trotz vorübergehender Schließung von Geschäften und Schulen, Kurzarbeit und Homeoffice treu geblieben sind:
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern vom 19. Januar 2021 müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken getragen werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von Alltagsmasken ist ab 25.01.2021 nicht mehr zulässig.
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