VSB - Ihr Partner im öffentlichen Personennahverkehr des Schwarzwald-Baar-Kreis

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Tarif - Informationen

Wo gilt der VSB - Tarif ?
Der Geltungsbereich des VSB entspricht den politischen Grenzen des Schwarzwald-Baar-Kreises. Der VSB-Tarif gilt in allen Bussen, Ringzüge und Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn wie RB, RE und IRE in der 2. Klasse (ausgenommen EC, IC und ICE).

Wie errechnen Sie den Fahrpreis ?
Der Fahrpreis richtet sich danach, wie viele Tarifzonen Sie bei Ihrer Fahrt berühren - egal wie oft Sie umsteigen.

Beispiel:
Wenn Sie von Blumberg nach Donaueschingen fahren, berührt Ihre Fahrstrecke 3 Tarifzonen.
Liegt eine Haltestelle direkt auf einer Zonengrenze, dann zählt sie zu der Zone, in der Ihre Fahrtstrecke liegen wird.

Alle Tarifzonen im Überblick
Alle Tarifzonen im Überblick


Zusatzkosten für Zeitkarten

Wenn Sie einmal weiter fahren wollen als der Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte reicht, lösen Sie vor Fahrtantritt einen Einzelfahrschein für die zusätzlichen Zonen.
Wichtig: Der zusätzlich gelöste Fahrausweis ist nur für eine einfache Fahrt gültig. Es gelten die selben Bestimmungen wie für Einzelfahrscheine.

Fahrradmitnahme im Omnibusverkehr
Im Omnibusverkehr ist die Fahrradmitnahme möglich, sofern sich die eingesetzten Fahrzeuge dazu eignen und genügend Platzkapazität vorhanden ist. Die Entscheidung trifft aus Sicherheitsgründen der Fahrer. Bitte fragen Sie ggf. rechtzeitig vor Ihrer Fahrt beim Verkehrsunternehmen nach, ob die Mitnahme möglich sein wird.
Für die Fahrradmitnahme ist beim Busfahrer eine Fahrradkarte zu 3,50 Euro erhältlich.

Fahrradmitnahme im Schienenverkehr
Mo-Fr ab 09:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztags ist die Fahrradmitnahme im VSB-Tarifgebiet kostenlos.
Regelungen und Preise für Fahrten über das VSB-Tarifgebiet hinaus können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/
Fahrradkarten sind an den Automaten erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich ist.

Hinweis zur Fahhradmitnahme:
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Auf bestimmten Streckenabschnitten ist zu den Hauptverkehrszeiten die Beförderung von Fahrrädern ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht! Bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes sind Fahrräder nur dann zur Beförderung zugelassen, wenn die technischen Einrichtungen der Fahrzeuge dies zulassen. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Zugbegleitpersonal.
Motorisierte Zweiräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ist die Mitnahme auf Teilstrecken nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Beförderungsentgelts.

Hunde
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrausweis für Kinder oder ein Zeitfahrausweis für Erwachsene zu lösen.
Bei Benutzung der 1. Klasse der DB ist für Hunde kein Aufpreis 1. Klasse erforderlich.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert.

Kinderwagen
Die Mitnahme von Kinderwagen ist kostenlos.
Fahrgäste mit Kinderwagen müssen an den mit Kinderwagensymbol versehenen Türen ein- bzw. aussteigen und den Kinderwagen am gekennzeichneten Platz abstellen.
Dieser Bereich ist von anderen Fahrgästen frei zu halten.

Kinder
Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif.
Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert.
Eine Aufsichtsperson kann bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.

In der 1. Klasse der DB
Den Aufpreis für eine Fahrt im 1. Klasse-Abteil entnehmen Sie bitte der jeweiligen Fahrpreistafel. Der 1. Klasse-Aufpreis wird nur von der DB - bei Abos auch von der VSB-Geschäftsstelle - verkauft.

Fahrten über die Verbundraumgrenzen
Hier gelten die Tarife und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens, das Sie als Fahrgast nutzen.
Bei den Ergänzungskarten gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen des ausgebenden Verbundes.

 
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