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Notfallausrüstung in Verkehrsmitteln
Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sichere Beförderungsmittel.
Jedoch kann keine
hundertprozentige Sicherheit garantiert werden.
Moderne Busse und Züge sind
jedoch mit verschiedenen Einrichtungen ausgestattet, um die
größtmögliche Sicherheit im Notfall der Fahrgäste zu gewährleisten.
Hier erfahren Sie, über welche Notfalleinrichtungen der Bus und Zug verfügt und was
bei ihrem Einsatz zu beachten ist.
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Der Verbandskasten
Genauso wie der Nothammer gehört auch der Verbandskasten zur Notfallausrüstung zum
Verkehrsmittel. Das Entwenden des Verbandszeuges ist kein Kavaliers-Delikt. Erstens
handelt es sich hierbei um einen Diebstahl, und zweitens – das ist der entscheidende Grund – kann der Fall eintreten, dass er während der Fahrt benötigt wird, etwa weil ein Fahrgast
gestürzt ist. |
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Der Feuerlöscher
Ebenfalls gehört der Feuerlöscher zur Notfallausrüstung des Verkehrsmittels. Er kann im
Extremfall Leben retten. Beachten Sie bitte, dass der Feuerlöscher kein Spielzeug ist. |
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Der Nothammer
Der Nothammer ist Teil der Sicherheitsausstattung. Dabei handelt es sich weder um ein
Souvenir, noch stellt der Diebstahl eine Mutprobe dar. Darüber hinaus zieht der Diebstahl
eines Nothammers alle rechtlichen Konsequenzen, die mit diesem Delikt verbunden sind,
nach sich.
Beachten Sie bitte beim Einstieg in das Fahrzeug, wo sich die Nothämmer befinden und wie
sich mit ihnen im Notfall die Notausstiege öffnen lassen. |
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Notausstieg durch die Dachluke
Vor jedem Flug klären freundliche Stewardessen und Stewards die Passagiere über die
verschiedenen Notausgänge auf – ein gewohntes und unverzichtbares „Ritual“. Auch Busse
verfügen über Notausgänge in Form von Dachluken. Beachten Sie bitte beim Einstieg in das
Fahrzeug, wo sich die Dachluken befinden und wie Sie sie im Notfall öffnen können. |
Info-Telefon: 0 77 21 / 92 85 20 |
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