VSB - Ihr Partner im öffentlichen Personennahverkehr des Schwarzwald-Baar-Kreis
 

Garantiert weiterkommen – Die VSB-Mobilitätsgarantie

Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel kommen.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie sich einfach ein Taxi.
Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernimmt der VSB die Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
Erwachsene Fahrgäste mit Wochenkarte, Monatskarte, Jahresabo oder Seniorenabo des VSB (inkl. durch VSB ausgegebenen 3er-Tarif ) sowie Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung können sich die Taxikosten erstatten lassen.
Für Fahrgäste mit Einzel-, Tages- oder Schülerkarten gibt es leider keine Erstattung.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Wer mit einem Jahresabo oder Seniorenabo unterwegs ist, erhält eine Erstattung von maximal 50,– Euro.
Für Monatskarten- Inhaber oder schwerbehinderte Menschen übernehmen wir die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 35,– Euro.
Bei Wochenkarten-Inhabern zahlen wir maximal 15,– Euro für die Taxifahrt.

Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im VSB kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt.

Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, winterlichen Straßenverhältnissen, Unfällen, Polizei-/Notarzteinsätzen, Bombendrohungen, Streik oder Eingriff von Dritten in den Eisenbahn- oder Busverkehr sowie angekündigten Maßnahmen wie z.B. Straßen- oder Streckensperrungen besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war.

Wie können Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie Ihrer Fahrkarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall an uns. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf sind ausgeschlossen.
Die VSB-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des VSB, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.

Antrag herunterladen
hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für eine Kostenwerstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie herunterzuladen.


Für Ihre Fragen hat unser telefonischer Service stets ein offenes Ohr.

Infotelefon: 0 77 21 / 92 85 20

 
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