Garantiert weiterkommen –
Die VSB-Mobilitätsgarantie
Uns ist wichtig, dass Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr
Ziel kommen.
Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen
Sie sich einfach ein Taxi.
Im Rahmen der Mobilitätsgarantie übernimmt der VSB die
Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe.
Wann kann die Mobilitätsgarantie
in Anspruch genommen werden?
Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen
einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als
30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen
und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit
Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.
Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?
Erwachsene Fahrgäste mit Wochenkarte, Monatskarte,
Jahresabo oder Seniorenabo des VSB (inkl. durch VSB ausgegebenen
3er-Tarif ) sowie Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung
können sich die Taxikosten erstatten lassen.
Für Fahrgäste mit Einzel-, Tages- oder Schülerkarten gibt
es leider keine Erstattung.
In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Wer mit einem Jahresabo oder Seniorenabo unterwegs ist,
erhält eine Erstattung von maximal 50,– Euro.
Für Monatskarten-
Inhaber oder schwerbehinderte Menschen übernehmen wir
die Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 35,– Euro.
Bei Wochenkarten-Inhabern zahlen wir maximal 15,– Euro für
die Taxifahrt.
Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch
genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der
im VSB kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt.
Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, winterlichen Straßenverhältnissen,
Unfällen, Polizei-/Notarzteinsätzen, Bombendrohungen,
Streik oder Eingriff von Dritten in den Eisenbahn-
oder Busverkehr sowie angekündigten Maßnahmen
wie z.B. Straßen- oder Streckensperrungen besteht
leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die
Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor
dem Kauf des Tickets bekannt war.
Wie können Sie die Garantieleistung
in Anspruch nehmen?
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag
zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung
und einer Kopie Ihrer Fahrkarte innerhalb von 14 Tagen nach
dem Vorfall an uns. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt
die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Eine Barauszahlung sowie eine Verrechnung beim Ticketkauf
sind ausgeschlossen.
Die VSB-Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung
des VSB, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet
werden kann.
Antrag herunterladen
hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für eine Kostenwerstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie herunterzuladen.

Für Ihre Fragen hat unser telefonischer Service stets ein offenes Ohr.
Infotelefon: 0 77 21 / 92 85 20 |