Das Jahresabonnement für Auszubildene und Studenten
12 Monate fahren - nur 10 bezahlen
Ein Jahresabonnement gilt für alle Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs, wenn Anfangs- und Endpunkte im Tarifgebiet des 3er-Tarifes liegen. Es kann jeweils am 1. eines Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 10ten des Vormonats bei der Geschäftstelle vorliegen.
Für den bequemen Zahlungsverkehr erteilen Sie der VSB-Geschäftsstelle eine Einzugsermächtigung.
Für wen gilt das Jahresabo für Auszubildene?
Für Auszubildende und Studenten.

Freizeitregelung
Das Jahresabonnement im Ausbildungsverkehr gilt von Montag bis Freitag ab 14:00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen als Netzkarte in den Tarifräumen von VSB (Schwarzwald-Baar), VVR (Rottweil), Tuticket (Tuttlingen) und vhb (Konstanz) sowie TGO (Ortenau), RVF (Freiburg), RVL (Lörrach) und wtv (Waldshut).
Während den landeseinheitlichen Schulferien in Baden-Württemberg und in der Zeit von Freitag vor Rosenmontag bis zum Freitag nach Rosenmontag, nicht jedoch an beweglichen Ferientagen, gilt es ebenfalls ganztägig als Netzkarte in den genannten Verbünden.
Kündigung :
Jederzeit möglich (Frist ist ein Monat zum Monatsende).
Erfolgt die Kündigung, vor Ablauf des Jahreszeitraumes, wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschiedsbetrag zwischen der normalen Monatskarte der entsprechenden Preisstufe und dem Abbuchungsbetrag für das Jahresabo, nacherhoben.
Bei Krankheit ab 7 Tagen kann das Fahrgeld in bestimmten Fällen zurückerstattet werden.
Antrag herunterladen
hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag für ein Jahresabo herunter zu laden.

Dem Bestellschein ist eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes bzw. der Lehranstalt beizufügen!
|