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Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln

Omnibusverkehr
Im Omnibusverkehr ist die Fahrradmitnahme möglich, sofern sich die eingesetzten Fahrzeuge dazu eignen und genügend Platzkapazität vorhanden ist. Die Entscheidung trifft aus Sicherheitsgründen der Fahrer. Bitte fragen Sie ggf. rechtzeitig vor Ihrer Fahrt beim Verkehrsunternehmen nach, ob die Mitnahme möglich sein wird.
Für die Fahrradmitnahme ist beim Busfahrer eine Fahrradkarte zu 3,50 Euro erhältlich.

Schienenverkehr
Mo-Fr ab 09:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztags ist die Fahrradmitnahme im VSB-Tarifgebiet kostenlos.
Regelungen und Preise für Fahrten über das VSB-Tarifgebiet hinaus können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/
Fahrradkarten sind an den Automaten erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich ist.

Hinweis:
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Auf bestimmten Streckenabschnitten ist zu den Hauptverkehrszeiten die Beförderung von Fahrrädern ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht! Bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes sind Fahrräder nur dann zur Beförderung zugelassen, wenn die technischen Einrichtungen der Fahrzeuge dies zulassen. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Zugbegleitpersonal.
Motorisierte Zweiräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ist die Mitnahme auf Teilstrecken nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Beförderungsentgelts.

 
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