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Baden-Württemberg-Tickets

Baden-Württemberg-Ticket
Das Baden-Württemberg-Ticket bietet beliebig viele Fahrten an einem Tag Ihrer Wahl für bis zu fünf Personen oder max. 2 Eltern/Großeltern mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.
Das Baden-Württemberg-Ticket gilt von Montag bis Freitag ab 9 Uhr des angegeben Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages,  an Samstagen und Sonntagen sowie an den in ganz Baden-Württemberg gesetzlichen Wochenfeiertagen von 0 Uhr des angegeben Geltungstages bis 3 Uhr des Folgetages.

Baden-Württemberg-Ticket

Baden-Württemberg-Ticket Nacht
Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht bietet beliebig viele Fahrten an einem Tag Ihrer Wahl für bis zu fünf Personen oder max. 2 Eltern/Großeltern mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.
Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht gilt von Sonntag bis Donnerstag ab 18 Uhr des angegeben Geltungstages bis 6 Uhr des Folgetages, an Freitag und Samstag sowie in der Nacht vor in ganz Baden-Württemberg gesetzlichen Wochenfeiertagen von 18 Uhr des angegeben Geltungstages bis 7 Uhr des Folgetages.

Wo gelten die Baden-Württemberg-Tickets
Auf allen Strecken in Baden-Württemberg sowie in allen Verkehrsmitteln einiger Verbünde. Die Baden-Württemberg-Tickets gelten auch auf ausgesuchten Strecken ausserhalb von Baden-Württemberg.

Die Baden-Württemberg-Tickets gelten in allen Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB und S-Bahnen) sowie in den Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen fast aller Verkehrsverbünde.

Das Baden-Württemberg-Ticket wird für 2 – 5 Personen nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist für dieses Ticket ausgeschlossen.
Das Baden-Württemberg-Ticket Nacht wird nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist für dieses Ticket ausgeschlossen.

Einzelheiten und die entsprechenden Tarifbroschüren finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bahn AG.

Hinweise und Tipps zum Baden-Württemberg-Ticket

  • Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich.
  • Das Baden-Württemberg-Ticket gilt nicht in Fernzügen, im ICE, EC und IC.
  • Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter Tickets sowie Platzreservierung und 1.-Klasse-Fahrten sind ausgeschlossen.
  • Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.
  • Um Missbrauch zu vermeiden, tragen Sie bitte vor der Reise Ihren Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld ein. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen betrifft das den Reisenden mit der längsten Reisestrecke.
  • Hunde werden für die Berechnung der Teilnehmerzahl wie ein Erwachsener behandelt. Nehmen Sie mehr als zwei eigene Kinder/Enkel mit, kann nur ein Erwachsener durch einen Hund ersetzt werden.
  • Wenn die Züge nicht zu voll sind, können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine Fahrradkarte des Nahverkehrs für 4,50 Euro pro Fahrrad. In Verbindung mit dem Baden-Württemberg-Ticket gilt die Fahrradkarte den ganzen Tag für beliebig viele Fahrten in den Nahverkehrszügen. Stellplatzreservierungen sind in Verbindung mit dem Baden-Württemberg-Ticket nicht möglich. Für Fahrten innerhalb der Verkehrsverbünde gelten besondere Regelungen.


Gültig von Mo.-Fr. ab 9 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages,
am Wochenende und an gesetzl. Feiertagen von 0 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages.

 


Gilt So. bis Do. von 18 bis 6 Uhr, Fr. und Sa.
als auch in der Nacht vor gesetzl. Wochenfeiertagen bis 7 Uhr des Folgetages.

 
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