VSB - Ihr Partner im öffentlichen Personennahverkehr des Schwarzwald-Baar-Kreis

Tarif-Informationen
Fahrradmitnahme
Einzelfahrscheine
TagesTickets
GruppenTickets
Gruppenanmeldung
Zeitkarten Erwachsene

  GoCard
GoCard Schüler / AZUBI
GoCard Student
Schüler-Abo-Verfahren

Jahresabo Erwachsene
Jahresabo Senioren
Ergänzungskarten für
     Pendler

Fahrkarte statt
     Führerschein


Überregionale Tarife:
3er-Tarif
     (VS, TUT, RW)

fanta5
     (VS, OG, FR, WT, LÖ)

badisch24
Baden-Württemberg-
     Tickets


Handy-Ticket fanta5

Tarif-Service:
Online-Tarifcheck
Ihr VSB - Sparplan

 

Auszug aus den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

1. Klasse DB Für die Benutzung der 1. Klasse ist ein Aufpreis zu lösen.
Kinder Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif.
Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten.
Kinderwagen Die Mitnahme von Kinderwagen ist kostenlos.
Fahrgäste mit Kinderwagen müssen an den mit Kinderwagensymbol versehenen Türen ein- bzw. aussteigen und den Kinderwagen am gekennzeichneten Platz abstellen. Dieser Bereich ist von anderen Fahrgästen frei zu halten.
Hunde Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person und angeleint befördert. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Für Hunde ist ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrausweis für Kinder oder ein Zeitfahrausweis für Erwachsene zu lösen.
Bei Benutzung der 1. Klasse der DB ist für Hunde kein Aufpreis 1. Klasse erforderlich.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert.

Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln

Omnibusverkehr
Im Omnibusverkehr ist die Fahrradmitnahme möglich, sofern sich die eingesetzten Fahrzeuge dazu eignen und genügend Platzkapazität vorhanden ist. Die Entscheidung trifft aus Sicherheitsgründen der Fahrer. Bitte fragen Sie ggf. rechtzeitig vor Ihrer Fahrt beim Verkehrsunternehmen nach, ob die Mitnahme möglich sein wird.
Für die Fahrradmitnahme ist beim Busfahrer eine Fahrradkarte zu 3,50 Euro erhältlich.

Schienenverkehr
Mo-Fr ab 09:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztags ist die Fahrradmitnahme im VSB-Tarifgebiet kostenlos.
Regelungen und Preise für Fahrten über das VSB-Tarifgebiet hinaus können Sie hier entnehmen: http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/
Fahrradkarten sind an den Automaten erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Fahrradmitnahme nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglich ist.

Hinweis:
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Auf bestimmten Streckenabschnitten ist zu den Hauptverkehrszeiten die Beförderung von Fahrrädern ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht! Bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes sind Fahrräder nur dann zur Beförderung zugelassen, wenn die technischen Einrichtungen der Fahrzeuge dies zulassen. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Zugbegleitpersonal.
Motorisierte Zweiräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ist die Mitnahme auf Teilstrecken nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Beförderungsentgelts.

 

 

 

 
Auf & Davon - der neue VSB Newsletter

Freizeitführer

Fahrkarte statt Führerschein - Eine Aktion vom VSB

Spritkostenrechner

VSB-Schnupper-ABO
Gestaltung und Programmierung: Arno Münzer Internet-Dienstleistungen